FDP - Aufnahmeantrag
Unabhängigkeitsbescheinigung

Werden Sie Mitglied der FDP !


Wer die Parteiarbeit reformieren will, muß da anfangen, wo's anfängt: beim Eintritt in die Partei. Der neue Aufnahmeantrag der FDP ist daher mehr als nur ein Aufnahmeantrag in eine Partei:

Er ist die persönliche Unabhängigkeitserklärung für liberale Bürger.

Wenn Sie Mitglied der Liberalen werden wollen, können Sie unsere Druckvorlage ausdrucken und faxen oder zuschicken. Oder Sie füllen Ihre persönliche Unabhängigkeitserklärung gleich online aus:

Meine persönliche Unabhängigkeitserklärung
Aufnahmeantrag


Ich beantrage die Mitgliedschaft in der FDP. Ich erkläre, keiner anderen Partei anzugehören und bin bereit, den Beitrag gemäß der Beitragsordnung zu bezahlen.

Meine persönliche Unabhängigkeitserklärung

Aufnahmeantrag:

Ich beantrage die Mitgliedschaft in der FDP. Ich erkläre, keiner anderen Partei anzugehören und bin bereit, den Beitrag gemäß der Beitragsordnung zu bezahlen.

(Die mit * gekennzeichneten Angaben sind erforderlich.)

Vorname:*
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Telefon:
Beste Erreichbarkeit:
Fax privat:
Fax dienstlich:
E-Mail:
Nationalität:*
Beruf:
Status:
Geburtsdatum:*
Geburtsort:*

Ort:*
Datum:*
Unterschrift:*
Ihr vollständiger Name gilt als Unterschrift.
Ich habe auch Interesse an den Jungen Liberalen, bitte schicken Sie mir einen Aufnahmeantrag:

Einzugsermächtigung:

Ich ermächtige die FDP, folgenden monatlichen Mitgliedsbeitrag mittels Lastschrift einzuziehen:  EURO
Zahlungsweise:
Kontoinhaber:*
Kontonummer:*
Bankleitzahl:*
Kreditinstitut:*

Ort:*
Datum:*
Unterschrift:*
Ihr vollständiger Name gilt als Unterschrift.
   

Hinweise:

Auszug aus der Finanzordnung
Dritter Abschnitt: Beitragsordnung (Beschlossen auf dem 56. Ord. BPT in Köln vom 5. - 7. Mai 2005) § 8 Beiträge

(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Zahlungspflicht ist untrennbar mit der Mitgliedschaft verbunden. Eine beitragsfreie Mitgliedschaft ist unzulässig.

(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von dem Mitglied im Wege der Selbsteinschätzung gegenüber dem Schatzmeister der zuständigen Gliederung erklärt.

Als Richtwert für die Selbsteinschätzung eines monatlichen Mindestbeitrages sind 0,5% der monatlichen Bruttoeinkünfte zu Grunde zu legen. Die im Wege der Selbsteinschätzung festgelegte Beitragshöhe bleibt für das Mitglied verbindlich und dient zur Feststellung von etwaigen Beitragsrückständen, so lange das Mitglied nicht gegenüber dem Schatzmeister auf Grund einer neuen Selbsteinschätzung eine andere Beitragshöhe mitteilt. Eine rückwirkende Senkung des Mitgliedsbeitrages ist unzulässig.

Mitgliedsbeitrag

Es ist ein monatlicher Mindestbeitrag nach folgender Staffel zu entrichten:

A bis 1.500 EURO 8,00 EURO
B 1.501 bis 2.600 EURO 10,00 EURO
B 2.601 bis 3.600 EURO 12,00 EURO
C 3.601 bis 4.600 EURO 18,00 EURO
D über 4.600 EURO 24,00 EURO

In eigenen Beitragsordnungen dürfen beitragserhebende Gliederungen

  • für die Stufe A höhere Mindestbeiträge bis zur Höhe der Stufe C, jedoch
  • keine von der Beitragsstaffel nach unten abweichenden Mindestbeiträge
festlegen.

(3) Der Vorstand der Gliederung, die die Beitragshoheit ausübt, ist berechtigt, einvernehmlich mit dem Mitglied den Mitgliedsbeitrag

  • für Rentner,
  • für Haushaltsangehörige eines Mitglieds ohne eigenes Einkommen,
  • für in Ausbildung befindliche Mitglieder,
  • für Wehr- oder Ersatzdienstleistende,
  • sowie in Fällen besonderer finanzieller Härte,
abweichend von der Regelung des Absatzes (2) festzusetzen. Dies gilt bei entsprechendem Nachweis auch für Mindestbeiträge von Mitgliedschaftsbewerbern.

(4) Der zuständige Schatzmeister ist verpflichtet, die abweichende Festsetzung nach Ablauf eines Jahres zu überprüfen. Auf Antrag des Schatzmeisters kann der Vorstand eine Fortsetzung beschließen.

Steuerliche Informationen

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.

Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.
(Stand: Die Regelung beruht auf der Änderung des Parteiengesetzes durch den Deutschen Bundestag am 19. April 2002 und gilt für das Jahr 2002)

Datenschutz

Die FDP verarbeitet die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen Angaben zur Person für ausschließlich interne Zwecke der Partei.

Nach §3 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 20.12.1990 bedarf dies Ihrer vorherigen schriftlichen Einwilligung, die Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Mitgliedschaft in der FDP erteilen. Es wird zugesichert, daß Ihre Daten unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.











Hinweise:


Berechnung des Mitgliedsbeitrages

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach einer persönlichen Beitragsabschätzung. Richtwert für die Selbsteinschätzung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages ist ein Betrag von 0,6 % der monatlichen Bruttoeinkünfte. Der Mindestbeitrag beträgt 8 Euro.


A
bis 1.500 EURO
8,00 EURO
B
1.501 bis 2.600 EURO
10,00 EURO
C
2.601 bis 3.600 EURO
14,00 EURO
D
3.601 bis 4.600 EURO
20,00 EURO
E
über 4.600 EURO
26,00 EURO



Weiteres regelt die Finanz- und Beitragsordnung der Partei.

Steuerliche Informationen

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3067,75 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6135,5 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.

Für die ersten 1533.88 € bzw. 3067,75 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1533,88 € bzw. 3067,75 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.

Datenschutz

Die FDP verarbeitet die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen Angaben zur Person für ausschließlich interne Zwecke der Partei.

Nach §3 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 20.12.1990 bedarf dies Ihrer vorherigen schriftlichen Einwilligung, die Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Mitgliedschaft in der FDP erteilen. Es wird zugesichert, dass Ihre Daten unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.